Erdbestattung

Bei einem Wahlgrab können Sie die gewünschte Stelle auf dem Friedhof auswählen. Bei einem Reihengrab haben Sie keine Wahlmöglichkeit. Auf dem Feld wird der Reihe nach beigesetzt.

 

Folgende Grabarten sind möglich:

  • Das Wahlgrab (Gruft): Ein Wahlgrab besteht aus einer oder mehreren Stellen, die von den Angehörigen am Friedhof ausgesucht werden können. Die Friedhofssatzung der Stadt Essen schreibt einen Erwerb für mindestens 25 Jahre vor. Eine Verlängerung der Grabstelle und eine Zugabe von bis zu 4 Urnen pro Stelle ist möglich.
  • Das Reihengrab: In einem Reihengrab kann nur ein Sarg beigesetzt werden. Die Stelle wird für 25 Jahre gekauft und wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Bei einem Reihengrab ist keine Verlängerung oder die Zugabe einer Urne möglich.
  • Das Wiesengrab: Ein Wiesengrab besteht aus einer oder zwei Stellen.  Das Grab wird für 25 Jahre gekauft. Es kann eine Grabplatte gelegt werden und die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

 

Die Gebührensatzung der Stadt Essen

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

Erdbestattung

Wir bieten eine große Auswahl an Särgen